Die elterliche Sorge umfasst das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl des Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten. Unterschieden wird hierbei die Personensorge und die Vermögenssorge.
Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Sorgerechts.
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